Was ist ein Grundbuch und worüber gibt es Auskunft?

 

Das Grund­buch ist ein amtlich­es, öffentlich­es Verze­ich­nis mit öffentlichem Glauben von Grund­stück­en, in dem die Eigen­tumsver­hält­nisse an diesen Grund­stück­en und die auf ihnen liegen­den Las­ten verze­ich­net wer­den. Auch mit dem Eigen­tum ver­bun­dene Rechte kön­nen ver­merkt werden.

Das Grund­buch wird im Grund­buchamt geführt und erteilt Auskun­ft über:

  • die Beze­ich­nung des als Grund­buchamt zuständi­gen Amtsgerichtes,
  • die Angabe von Band und Blatt Lage und Größe des Grund­stücks entsprechend der Beze­ich­nung im Kataster
  •  die verze­ich­neten Eigentümer*innen  -> Abteilung I 
  •  die verze­ich­neten Belas­tun­gen, wie Grund­di­en­st­barkeit­en und beschränk­te per­sön­liche Dien­st­barkeit­en  -> Abteilung II
  • die verze­ich­neten Grundp­fan­drechte, wie Grund­schulden oder Hypotheken  ->Abteilung III

 

Es ist wün­schenswert, dass das Grund­buch „sauber“ ist, das heißt frei von Dien­st­barkeit­en und Belas­tun­gen. Ein Leitungsrecht ver­hin­dert unter Umstän­den den Bau des Eigen­heimes, eine ungelöschte Hypothek erschw­ert die Finanzierung oder macht sie vielle­icht unmöglich.

Ist die Lage für gut befun­den und ist das Grund­stück las­ten­frei, so bleibt noch die bau­rechtliche Prü­fung, um den eventuellen Kauf eines Grund­stücks per­fekt zu machen.

 

Als klein­er Hin­weis: Es zählt  “der gute Glaube” des Grund­buchs. Verän­derun­gen in natu­ra im Laufe von Jahren und Jahrzehn­ten brin­gen unter Umstän­den den Wahrheits­ge­halt des Grund­buchs im Hin­blick auf die Größe des Flurstücks ins Wanken. Wenn die let­zte Auf­nahme des Katasters sehr lange zurück­liegt, kann eine erneute, aktuelle Ver­mes­sung (Gren­zfest­stel­lung) einige Dif­feren­zen zu Tage fördern.

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