Wer den groben Pro­jek­tablauf ken­nt, wird sich für die zeitliche Abwick­lung der einzel­nen Schritte inter­essieren. Der Baube­ginn kann erst nach Vor­lage der Bau­genehmi­gung erfol­gen, deshalb sollte man sich mit den einzel­nen Pla­nungss­chrit­ten ver­traut machen

 

Planungsablauf

 

Nur bei kon­se­quenter Zusam­me­nar­beit zwis­chen Architek­tin und Bauher­rn kann die Zeit zwis­chen Ken­nen­ler­nen und Ein­re­ichung der Bauantrag­sun­ter­la­gen so kurz gehal­ten wer­den. Für die Zuar­beit­en der an der Pla­nung  Beteiligten kann der Architekt oder die Architek­tin keine zeitliche Angaben machen. Alle Medi­en­träger sind aufge­fordert, die Bestand­spläne oder Stel­lung­nah­men bereitzustellen.

Für den Baube­ginn sind die Baugehmi­gung­sun­ter­la­gen durch die Sta­tik, den Wärmeschutz­nach­weis und ggf. den Schallschutz­nach­weis zu ergänzen.

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