Welche Kosten fallen beim Hausbau an?

Wie bekomme ich einen Überblick über die Gesamtkosten?

 

Dabei, sich einen Überblick über alle Kosten eines Hausbaus zu verschaffen, helfen verschiedene Checklisten und Vordrucke, die von den unterschiedlichen Finanzierungsinstituten bereitgestellt werden.

Die Kostenermittlung durch den Architekten oder die Architektin ist durch die Norm DIN 276 geregelt. Wird die Architektin entsprechend beauftragt und vergütet, kann der Bauherr zu jeder Position eine verbindliche Aussage erwarten.

 

Insgesamt können die anfallenden Kostenpunkte in Grundstückskosten und Baunebenkosten untergliedert werden.

 

Welche Kosten stecken im Grundstück?

 

Die Grundstückskosten werden unter der Kostengruppe 100 erfasst. Sie enthalten:

100 Grundstück
110 Grundstückswert
120 Grundstücksnebenkosten (Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks)
130 Freimachen (Kosten, die aufzuwenden sind, um ein Grundstück von Belastungen frei zumachen)

 

Die Kostengruppe wird weiter untergliedert:

120 Grundstücksnebenkosten
121 Vermessungsgebühren
122 Gerichtsgebühren
123 Notariatsgebühren
124 Maklerprovision
125 Grunderwerbssteuer
126 Wertermittlung
127 Genehmigungsgebühren
128 Bodenordnung und Grenzregulierung
129 Grundstückskosten, sonstiges

 

200 Herrichten und Erschließen
210 Herrichten
211 Sicherungsmaßnahmen
212 Abbruchmaßnahmen
213 Altlastenbeseitigung
214 Herrichten der Geländeoberfläche
219 Herrichten, sonstiges
220 öffenliche Erschließung
221 Abwasserentsorgung
222 Wasserversorgung
223 Gasversorgung
224 Fernwärmeversorgung
225 Stromversorgung
226 Telekommunikation
227 Verkehrserschließung
228 Abfallentsorgung
229 öffentliche Erschließung, sonstiges
230 nichtöffenliche Erschließung

 

Die Aufgabe des Architekten/ der Planerin ist die Recherche zu jedem dieser Punkte, um die konkreten Kosten genau zu ermitteln. Trotzdem ist es sinnvoll, sich schon vorher selbst mit den Positionen vertraut zu machen, um die anfallenden Kosten ungefähr einschätzen zu können. Der Inhalt der Positionen der Grundstückskosten ist recht klar zu erfassen.

 

 

Welche Nebenkosten entstehen beim Bau?

 

Die Positionen der Baunebenkosten nach DIN 276 könnten hingegen einiger Erklärungen bedürfen. Sie beinhalten:

700 Baunebenkosten
710 Bauherrinnenaufgaben
720 Vorbereitung der Objektplanung
730 Architekten- und Ingenieurleistungen
740 Gutachten und Beratung
750 Kunst
760 Finanzierung
770 Allgemeine Baunebenkosten
771 Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen

774 Betriebskosten während der Bauzeit
775 Versicherungen

790 Sonstige Baunebenkosten

 

Sind all diese Kosten obligatorisch?

 

Nicht alle aufgelisteten Kosten fallen in jedem Fall an. So zum Beispiel entfällt durch den Erwerb eines fertigen Projektes das Architektinnenhonorar nach HOAI. Auch andere Positionen sind nicht zwingend.