Wann wird beim Hausbau eine Architektin hinzugezogen?

 

Ist der Bauherr Eigen­tümer eines Bau­grund­stücks und möchte er sehr indi­vidu­elle Vorstel­lun­gen seines Eigen­heims ver­wirk­lichen, so wird er eine Architek­tin mit der Pla­nung und Real­isierung beauf­tra­gen. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen nicht zwangsläu­fig durch die Architek­tenkosten höher aus­fall­en als beim Kauf von ein­er Haus­bau­fir­ma. Da die Bauher­rin direk­te Ver­tragspart­ner­in mit allen am Bau beteiligten Fir­men wird, damit das Bauher­rin­nen­risiko also direkt bei ihr bleibt, ent­fällt der Auf­schlag der Haus­bau­fir­ma auf die einzel­nen Gewerke.

 

Was kostet die Arbeit eines Architekts und wer wird noch hinzugezogen?

 

Die Kosten für die Architek­tin sind in der Hon­o­rarord­nung (HOAI) geregelt. Auch ist der sehr umfan­gre­iche Leis­tungskat­a­log in dieser Verord­nung beschrieben.

Es ist wichtig, auch die Beteili­gung der Fach­plan­er und Son­der­fach­leute zu erwäh­nen. Neben dem Sta­tik­er wer­den unter Umstän­den noch Planer­in­nen für die tech­nis­chen Gew­erke der Ausstat­tung, wie Elek­troin­stal­la­tion, Beleuch­tung, Sicher­heit, Heizung / San­itär / Lüf­tung / Bau­grundgutachter, benötigt.
Wird eine voll­ständi­ge Leis­tung gewün­scht, so sind Innenar­chitek­ten / Rau­mausstat­terin­nen, Land­schaft­s­plan­er und Garte­nar­chitek­tin­nen eben­falls an Pla­nung und Real­isierung zu beteiligen.
Der Käufer hat, als Eigen­tümer des Bau­platzes, Bauher­ren­sta­tus und ist deshalb ver­ant­wortlich für:

  • die Bebaubarkeit des Grundstücks
  • die Bau­grund­ver­hält­nisse
  • die Sicher­heit der Baustelle
  • den Umgang mit Entsorgungs­ma­te­r­i­al (bei Abbruch)
  • die Medi­en­an­schlüsse der Ver- und Entsorgung

 

 

Welche Vorteile hat die Planung durch eine Architektin?

 

Die Vorteile dieser Vorge­hensweise liegen in der Trans­parenz der Baubeschrei­bung und der Kosten. Jedes Gew­erk wird geplant, men­gen­seit­ig erfasst, genau beschrieben und die am Markt zu dem Zeit­punkt der geplanten Errich­tung möglichen Preise erfragt (Auss­chrei­bung).
Mit jedem Plan­er und jed­er Handw­erk­erin wer­den geson­derte Verträge besprochen und vere­in­bart. Die Koor­di­na­tion für Pla­nung und Real­isierung obliegt dem Architek­ten, wenn vereinbart.
Das Gelin­gen und die Preis­sicher­heit des Vorhabens als Architek­tin­nen­haus liegen in der Erfahrung und Durch­set­zungskraft des Architek­ten und im Ver­hal­ten der Bauher­rin in Bezug auf Entschei­dungs­freude und Entscheidungstreue.

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