Baubetreuung — Wir kümmern uns!

Sie sind als Bauherr noch unentschlossen? Sie möcht­en — an die Hand — genom­men wer­den?
Dann lesen Sie sich in aller Ruhe unser Ange­bot über eine Bauber­atung durch.

Bauberatung & Baubetreuung — unsere Leistungen für Sie

Im Fol­gen­den erhal­ten Sie eine Über­sicht über unser Leis­tungsange­bot als Baube­treuer. Das detail­lierte Leis­tungsange­bot kön­nen Sie aus den einzel­nen Ver­tragsange­boten ent­nehmen. Hierzu ist ein per­sön­lich­es Gespräch notwendig. Ihr Haus­bau ist einzi­gar­tig, wie Sie selbst.

Baubetreuung

Sie ste­hen am Anfang bei der Vor­bere­itung des Baues Ihres Traumhaus­es? Sie wün­schen erste Hin­weise auf eine sin­nvolle Vorge­hensweise? Wir ste­hen Ihnen mit unserem Team und über 20 Jahren Beruf­ser­fahrung für eine Erst­ber­atung zur Verfügung.

1. All­ge­meines

1.1 Wer ist ein Baube­treuer?
Ein Baube­treuer ist, wer gewerb­smäßig Bau­vorhaben im frem­den Namen und für fremde Rech­nung wirtschaftlich vor­bere­it­et oder durch­führt. Wer als Baube­treuer tätig wer­den will, benötigt eine Erlaub­nis nach § 34 c Gewer­be­ord­nung.
Die Voraus­set­zun­gen für die Erteilung ein­er solchen Erlaub­nis sind:

•vol­len­detes 18. Leben­s­jahr
•Zuver­läs­sigkeit
•per­sön­liche Eig­nung und
•der Nach­weis über geord­nete Vermögensverhältnisse

Als Baube­treu­ung­sun­ternehmen unter­liegen wir der stren­gen Auf­sicht des Gewer­beamtes und müssen unsere Eig­nung durch ein Tes­tat eines Wirtschaft­sprüfers jährlich nach­weisen.
Über 250 abgewick­elte Bau­vorhaben, darunter Eigen­tumswohnan­la­gen, Bauge­bi­ete im Sozialen Woh­nungs­bau bis hin zur ein­fachen Sanierung sind unsere Ref­eren­zen.
Unser Team set­zt sich aus ver­schiede­nen Fach­leuten, wie Energieber­ater, Sta­tik­er und Immo­bilien­sachver­ständi­gen zusam­men. Wir kön­nen auf den Erfahrungss­chatz unser­er Part­ner aus der täglichen Prax­is, zumeist Handw­erksmeis­ter der ver­schiede­nen Innun­gen, zurück­greifen.
Für eine rechtliche Beratung ste­ht unser Ver­trauen­san­walt uns und auch Ihnen zur Verfügung.

Technische Baubetreuung

2.1 Was leis­ten wir für Sie als tech­nis­che Baube­treuer?
Wenn Sie ganz sich­er sein wollen, dass bei den Bauar­beit­en an Ihrem Eigen­heim zum erschwinglichen Preis alles nach Plan ver­läuft, brauchen Sie einen Baube­treuer.
Sie soll­ten dann einen Baube­treuer beauf­tra­gen, wenn Sie nicht mit einem Gen­er­alübernehmer oder Bauträger bauen wollen und einige Gew­erke in Eigen­leis­tung erricht­en möchten.Sie kön­nen uns als Baube­treuer mit der Pla­nung und Errich­tung Ihres Haus­es beauf­tra­gen. Der Unter­schied zum Bau­un­ternehmer ist, dass der Baube­treuer jedes einzelne Gew­erk selb­st an die zuständi­gen Handw­erk­er vergibt und auch mit jedem einzel­nen einen Ver­trag abschließt.

Die Kosten für die einzel­nen Gew­erke kön­nen auf diese Weise teil­weise erhe­blich reduziert wer­den. Oft erhält der Baube­treuer bei Handw­erk­ern, mit denen er häu­figer zusam­men-arbeit­et, bessere Kon­di­tio­nen als andere.
2.2 Was kostet die tech­nis­che Baube­treu­ung?
Das Hon­o­rar wird anhand des Arbeit­sum­fangs des Betreuers ermit­telt. Die tech­nis­che Baube­treu­ung gilt die HOAI, die Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure. Dabei wird die Leis­tung in 9 Leis­tungsphasen aufgeteilt:

Leis­tungsphase 1: Grund­la­gen­er­mit­tlung
Leis­tungsphase 2: Vor­pla­nung
Leis­tungsphase 3: Entwurf­s­pla­nung
Leis­tungsphase 4: Genehmigungsplanung

Dieser Teil bein­hal­tet die Beratung von einem ersten Gespräch bis zur Ein­re­ichung der kom­plet­ten Bau­genehmi­gung­sun­ter­la­gen. Bei einem ein­fachen Ein­fam­i­lien­haus wer­den diese Leis­tun­gen oft und auch bei uns als ein­fache Pauschale ange­boten.
Möcht­en Sie als Bauherr selb­st bes­tim­men, welche Mate­ri­alien zum Ein­satz kom­men, welche Einzelfir­men ver­traglich gebun­den wer­den und welchen Wert ihre möglichen Eigen­leis­tun­gen tat­säch­lich haben, so müssen Sie den Baube­treuer mit den Leis­tungsphasen 5 – 9 des Leis­tungskat­a­logs der HOAI beauftragen.

Leis­tungsphase 5: Aus­führungs­pla­nung
Leis­tungsphase 6: Vor­bere­itung der Ver­gabe
Leis­tungsphase 7: Mitwirkung bei der Ver­gabe
Leis­tungsphase 8: Bauüberwachung
Leis­tungsphase 9: Objek­t­be­treu­ung und Dokumentation

Die Kosten des Betreuers sind hier direkt abhängig von den Kosten des Objek­tes (§ 34 HOAI Hon­o­rartafel). Zu beacht­en ist, dass für die Erar­beitung der Bau­genehmi­gungs- und Bauaus­führung­sun­ter­la­gen zusät­zliche Fach­leute hinzuge­zo­gen wer­den müssen.
— ÖBVI — öffentliche bestell­ter und verei­digter Ver­mes­sungsin­ge­nieur
— Bau­grund­büro – geol­o­gis­ches- und ggf. hydro­ge­ol­o­gis­ches Gutacht­en
— zuge­lassen­er Sta­tik­er – Standsicherheits‑, Schallschutz‑, Brand­schutz- nach­weis,
— Energieber­ater — Wärmebe­darfs­berech­nung, Blow­er-Door-Test, Energieausweis, Energieef­fizien­z­nach­weis (Pas­sivhaus)

Auf dem Markt für Ein­fam­i­lien­häuser gibt es unzäh­lige Fir­men mit ver­schiede­nen Bauweisen und der unter­schiedlich­sten Architek­tur. Es wer­den schlüs­selfer­tige, fast fer­tige und bezugs­fer­tige Häuser ange­boten. Dabei ist es wichtig die Bau- und Leis­tungs­beschrei­bung und den konkreten Werkver­trag genau zu ken­nen. Eine vorzeit­ige Unter­schrift unter einen Ver­trag, den man nicht ein­schätzen kann, kön­nte unschöne Fol­gen haben. Hier kann man auf die Erfahrung des Baube­treuers ver­trauen. Auch wenn nicht jede Baubeschrei­bung der Muster­baubeschrei­bung entspricht, so muss am Ende die Frage Was bekomme ich für mein Geld und was fehlt zum fer­ti­gen Haus (Eigen­leis­tung)? voll­ständig beant­wortet sein.
Wählt man eine Bauträger­fir­ma so ist das Hon­o­rar des Baube­treuers auf der Grund­lage der Beratungszeit zu ermit­teln (siehe auch Pkt. 2.3 Kosten der wirtschaftlichen Baubetreuung).

Wirtschaftliche Baubetreuung

Ein zweites Leis­tungsspek­trum des Baube­treuers ist die wirtschaftliche Baube­treu­ung und die Über­nahme aller Bauherrenaufgaben.

3.1 Was hat der Bauherr für Auf­gaben?
Zunächst erhält er das fer­tige Pro­dukt, hat den geplanten Nutzen und muss für alle erbracht­en Leis­tun­gen bezahlen. Er hat die volle Ver­ant­wor­tung gegenüber Behör­den, Ver­sorg­ern und für die Sicher­heit seines Grund­stück­es und sein­er Baustelle. Diese Ver­ant­wor­tung kann er delegieren und/oder sich entsprechend versichern.

3.2 Inhalt der wirtschaftlichen Baube­treu­ung
Mit einem Betreu­ungsauf­trag kann der Baube­treuer mit all diesen Auf­gaben der Bauher­ren betraut wer­den. Als Vertreter der Bauher­ren hat er Voll­macht mit allen am Baubeteiligten zu ver­han­deln und die Entschei­dungs­grund­la­gen für den Bauher­ren zu erar­beit­en. Das schließt die Finanzierung ein.
Das Leis­tungsspek­trum reicht von der Prü­fung der Kosten­schätzung, ‑berech­nung und Fest­stel­lung, die Sich­er­stel­lung des aus­re­ichen­den Ver­sicherungss­chutzes, über die Analyse von För­der­möglichkeit­en bis zum Erar­beit­en des Mit­telver­wen­dungsnach­weis­es nach Prü­fung der Schlussrech­nun­gen. Die kom­plette Aufzäh­lung aller Leis­tun­gen ist im aus­führlichen Betreu­ungsver­trag enthalten.

3.3 Kosten der wirtschaftlichen Baube­treu­ung
In Anlehnung an die Vor­gaben der Verord­nung über woh­nungswirtschaftliche Berech­nun­gen nach dem Zweit­en Woh­nungs­bauge­setz (Zweite Berech­nungsverord­nung — II. BV) über die anrechen­baren Kosten für die Ver­wal­tungsleis­tun­gen des Bauher­ren wer­den die Kosten prozen­tu­al von den anrechen­baren Kosten ermit­telt und pauschalisiert.

Betreuungsvertrag mit Pauschalfestpreis

Wenn sie die vor­ange­gan­genen Aus­führun­gen aufmerk­sam gele­sen haben, ken­nen Sie die einzel­nen Leis­tungspakete. Wollen Sie sich nicht im Einzel­nen mit den unter­schiedlichen Leis­tungspo­si­tio­nen beschäfti­gen, so kön­nen Sie uns mit der Erstel­lung Ihres Bau­vorhabens in Form ein­er Baube­treu­ung mit garantierten Pauschalfest­preis und ein­er zugesicherten Bauzeit beauftragen.

4.1 Ver­trags­be­standteile*
Nach der Erar­beitung der Genehmi­gungs­pla­nung wird auf der Grund­lage der Aus­führungspläne eine verbindliche Bau- und Leis­tungs­beschrei­bung vere­in­bart. Nach Vor­lage der Bau­genehmi­gung und der gesicherten Finanzierung wird der Bauablauf­plan und der Zahlungs­plan fest­gelegt und Vertragsbestandteil.

1. Baugenehmigungspläne/gültige Bau­genehmi­gung*
2. gesicherte Finanzierung*
3. Bau- und Leis­tungs­beschrei­bung*
4. Bauablauf­plan*
5. Zahlungs­plan*
4.2 Sicher­heit­en
Die größten Sor­gen der Bauher­ren­schaft, also von Ihnen, sind sich­er die Äng­ste darüber, was alles schief gehen kann:

- Stimmt der Preis?
— Gilt der Bauablauf­plan?
— Wird alles mit der gewün­scht­en und zugesicherten Qual­ität aus­ge­führt?
— Was ist, wenn ein Unternehmer in Insol­venz geht?
— Wie wer­den Män­gel behan­delt?
Viele Fir­men bieten Ihnen „Das Run­dum-Sor­g­los-Paket“. Gibt es diese Sicher­heit zum Null-Tarif?                                      N E I N
Deshalb gilt als erstes — die höch­ste Sicher­heit bietet eine hohe Qual­ität der Bauleis­tung und diese kann unmöglich vom bil­lig­sten Anbi­eter zugesichert und einge­hal­ten wer­den.
Der Geset­zge­ber hat im Bere­ich des Bauens mit der Ver­gabe- und Ver­trag­sor­d­nung für Bauleis­tung VOB ein Regel­w­erk erlassen, das den Ver­tragspart­nern Klarheit und Sicher­heit geben soll, also den Werkver­trag bitte gemäß VOB abschließen. Darin wer­den wichtige Vorge­hensweisen bei Abnahme, Män­gelbe­sei­t­i­gung und Gewährleis­tungs­fris­ten geregelt.
Neben Qual­ität und den Ver­trags­grund­la­gen der VOB ist der Zahlungs­plan in Höhe und Zeit­punkt der einzel­nen Rat­en ein wichtiger Sicher­heit­saspekt. Die Zahlung sollte erst nach Vor­leis­tung des Unternehmens und nach bei­d­seit­iger Bestä­ti­gung der erbracht­en Leis­tung (Baut­en­stands­bericht) erfol­gen. Eine zeit­na­he Begle­ichung der gerecht­fer­tigten Forderun­gen fördert die Moti­va­tion aller beteiligten Handw­erk­er und ist eine Selbstverständlichkeit.

Bürgschaften…

Ver­tragser­fül­lungs­bürgschaft            Fir­ma — Bauherr
Kauf­preis­sich­er­stel­lung –                                                 Bankbürgschaft Bauherr — Fir­ma
Gewährleis­tungs­bürgschaft                                             Fir­ma — Bauherr
Ver­tragsstrafen Regelun­gen                                            Fir­ma – Bauherr

…sind einige Möglichkeit­en den Ver­tragspart­nern gegen­seit­ig Sicher­heit­en zu stellen. Diese Ver­tragsregelun­gen sind keine Ein­bahn­straße und sind nicht kosten­frei zu haben, denn diese Form der Bere­it­stel­lung von Geldleis­tun­gen wird gewöhn­lich von Kred­itin­sti­tuten geleis­tet. Diese Banken und Ver­sicherungsin­sti­tute haben entsprechende Gebühren. Wer als Fir­ma diese Leis­tun­gen als Gratisleis­tun­gen im Ange­bot hat macht Ihnen Geschenke, eher unüblich für die Mark­twirtschaft.
Abschließend noch eine Bemerkung zu ein­er Fremdüberwachung des Bau­vorhabens. TÜV und DEKRA bieten Ihnen soge­nan­nte Audits an. Je nach Wun­sch und Kosten wer­den Pla­nung­sprü­fung und Bauüberwachung durchge­führt. Sie kön­nen sich gern bei diesen Fach­leuten Ange­bote ein­holen. Nach dem Mot­to „Vier Augen sehen mehr als zwei“ sind die Fach­leute gern gese­hen. Nur selb­ster­nan­nte „Gutachter“ und andere „gute Fre­unde“ sind als “fachkundi­ge Werk­tätige” auf der Baustelle nicht gern gese­hen. Aus der Posi­tion des Zaun­gastes, ohne jegliche Ver­ant­wor­tung, lässt sich alles ganz anders und viel bil­liger machen.

Zusammenfassung

Viele Wege führen nach Rom. Nur das Ziel sollte sich nicht verän­dern. Wir möcht­en Sie auf dem Weg zu Ihrem Ziel begleit­en, Sie mit unserem Wis­sen, unser­er Erfahrung aus vie­len betreuten Bau­vorhaben unter­stützen und Sie von der Qual­ität unser­er Arbeit überzeu­gen. Wir bieten Ihnen anhand der erläuterten Leis­tun­gen ver­schiedene Ser­vice-Pakete an:

1. Bauher­ren­ber­atung Starter-Ser­vi­cepaket
Die ersten Schritte ins eigene Haus!

2. Betreu­ungsver­trag Bauher­renser­vice
Behör­dengänge, För­der­mit­tel, Vertragsprüfung

3. Betreu­ungsver­trag Bauherrenservice/HOAI Paket
Pla­nung, Auss­chrei­bung, Ver­gabe, Bauleitung, Dokumentation

4. Betreu­ungsver­trag Pauschal-Fest­preis
Alle Leis­tun­gen Paket 1 – 3 zu einem Festpreis

Haus­bau braucht Part­ner­schaft. Darum ist es wichtig, dass wir uns ken­nen ler­nen, eine Wellen­länge find­en. Wenn wir Ver­trauen zueinan­der haben macht Haus­bauen spaß. Ihre Fra­gen beant­worten wir gern – rufen Sie ein­fach an oder senden Sie uns eine mail.

Bauber­atung — Hier find­en Sie eine pdf-Datei zu unserem Leistungsangebot

Typische Fragen

Hier find­en Sie bere­its eine Über­sicht viel­er wichtiger Fra­gen und Infor­ma­tio­nen, die wir von unseren Kun­den bekom­men. Sollte mal ein Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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