Was ist das Grundbuch?

Was ist ein Grundbuch und worüber gibt es Auskunft?

 

Das Grundbuch ist ein amtliches, öffentliches Verzeichnis mit öffentlichem Glauben von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse an diesen Grundstücken und die auf ihnen liegenden Lasten verzeichnet werden. Auch mit dem Eigentum verbundene Rechte können vermerkt werden.

Das Grundbuch wird im Grundbuchamt geführt und erteilt Auskunft über:

  • die Bezeichnung des als Grundbuchamt zuständigen Amtsgerichtes,
  • die Angabe von Band und Blatt Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster
  •  die verzeichneten Eigentümer*innen  -> Abteilung I  
  •  die verzeichneten Belastungen, wie Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten  -> Abteilung II
  • die verzeichneten Grundpfandrechte, wie Grundschulden oder Hypotheken  ->Abteilung III

 

Es ist wünschenswert, dass das Grundbuch „sauber“ ist, das heißt frei von Dienstbarkeiten und Belastungen. Ein Leitungsrecht verhindert unter Umständen den Bau des Eigenheimes, eine ungelöschte Hypothek erschwert die Finanzierung oder macht sie vielleicht unmöglich.

Ist die Lage für gut befunden und ist das Grundstück lastenfrei, so bleibt noch die baurechtliche Prüfung, um den eventuellen Kauf eines Grundstücks perfekt zu machen.

 

Als kleiner Hinweis: Es zählt  „der gute Glaube“ des Grundbuchs. Veränderungen in natura im Laufe von Jahren und Jahrzehnten bringen unter Umständen den Wahrheitsgehalt des Grundbuchs im Hinblick auf die Größe des Flurstücks ins Wanken. Wenn die letzte Aufnahme des Katasters sehr lange zurückliegt, kann eine erneute, aktuelle Vermessung (Grenzfeststellung) einige Differenzen zu Tage fördern.