Wer den groben Projektablauf kennt, wird sich für die zeitliche Abwicklung der einzelnen Schritte interessieren. Der Baubeginn kann erst nach Vorlage der Baugenehmigung erfolgen, deshalb sollte man sich mit den einzelnen Planungsschritten vertraut machen
Nur bei konsequenter Zusammenarbeit zwischen Architektin und Bauherrn kann die Zeit zwischen Kennenlernen und Einreichung der Bauantragsunterlagen so kurz gehalten werden. Für die Zuarbeiten der an der Planung Beteiligten kann der Architekt oder die Architektin keine zeitliche Angaben machen. Alle Medienträger sind aufgefordert, die Bestandspläne oder Stellungnahmen bereitzustellen.
Für den Baubeginn sind die Baugehmigungsunterlagen durch die Statik, den Wärmeschutznachweis und ggf. den Schallschutznachweis zu ergänzen.