Wann wird beim Hausbau eine Architektin hinzugezogen?
Ist der Bauherr Eigentümer eines Baugrundstücks und möchte er sehr individuelle Vorstellungen seines Eigenheims verwirklichen, so wird er eine Architektin mit der Planung und Realisierung beauftragen. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen nicht zwangsläufig durch die Architektenkosten höher ausfallen als beim Kauf von einer Hausbaufirma. Da die Bauherrin direkte Vertragspartnerin mit allen am Bau beteiligten Firmen wird, damit das Bauherrinnenrisiko also direkt bei ihr bleibt, entfällt der Aufschlag der Hausbaufirma auf die einzelnen Gewerke.
Was kostet die Arbeit eines Architekten und wer wird noch hinzugezogen?
Die Kosten für die Architektin sind in der Honorarordnung (HOAI) geregelt. Auch ist der sehr umfangreiche Leistungskatalog in dieser Verordnung beschrieben.
Es ist wichtig, auch die Beteiligung der Fachplaner und Sonderfachleute zu erwähnen. Neben dem Statiker werden unter Umständen noch Planerinnen für die technischen Gewerke der Ausstattung, wie Elektroinstallation, Beleuchtung, Sicherheit, Heizung / Sanitär / Lüftung / Baugrundgutachter, benötigt.
Wird eine vollständige Leistung gewünscht, so sind Innenarchitekten / Raumausstatterinnen, Landschaftsplaner und Gartenarchitektinnen ebenfalls an Planung und Realisierung zu beteiligen.
Der Käufer hat, als Eigentümer des Bauplatzes, Bauherrenstatus und ist deshalb verantwortlich für:
- die Bebaubarkeit des Grundstücks
- die Baugrundverhältnisse
- die Sicherheit der Baustelle
- den Umgang mit Entsorgungsmaterial (bei Abbruch)
- die Medienanschlüsse der Ver- und Entsorgung
Welche Vorteile hat die Planung durch eine Architektin?
Die Vorteile dieser Vorgehensweise liegen in der Transparenz der Baubeschreibung und der Kosten. Jedes Gewerk wird geplant, mengenseitig erfasst, genau beschrieben und die am Markt zu dem Zeitpunkt der geplanten Errichtung möglichen Preise erfragt (Ausschreibung).
Mit jedem Planer und jeder Handwerkerin werden gesonderte Verträge besprochen und vereinbart. Die Koordination für Planung und Realisierung obliegt dem Architekten, wenn vereinbart.
Das Gelingen und die Preissicherheit des Vorhabens als Architektinnenhaus liegen in der Erfahrung und Durchsetzungskraft des Architekten und im Verhalten der Bauherrin in Bezug auf Entscheidungsfreude und Entscheidungstreue.